Hier gibt es einen kostenlosen Abfindungsrechner zur Steueroptimierung durch die Fünftelregelung beim Erhalt einer Abfindung.
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Im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Abfindung wird häufig versucht, die Steuerbelastung auf die Abfindung zu minimieren. Der auf dieser Seite dargestellte Abfindungsrechner soll dabei helfen, die Steuerersparnis durch mögliche steuerliche Gestaltungen zu berechnen.
Der Abfindungsrechner berechnet für eine vorgegebene Anzahl von Berechnungsintervallen die Steuern sowie den Steuersatz auf eine Abfindung. Dabei kann das verbleibende zu versteuernde Einkommen variiert werden. Auf diese Weise lässt sich die Frage beantworten, wie hoch die Steuerersparnis durch die Reduzierung des verbleibenden zu versteuernden Einkommens ist. Hierzu kann gegebenenfalls auch ein negativer Betrag unter Veränderung des Einkommens eingetragen werden.
Der Abfindungsrechner berechnet die steuerliche Belastung für Abfindungen ab 2010. Die Abfindungsrechner berechnen die Abfindungen unter Einbeziehung der geänderten Tarifformeln und Steuerfreibeträge. Der Abfindungsrechner soll nur einen groben Überblick über die sich ergebende Steuerlast geben. Nicht berücksichtigt werden momentan Einkommensersatzleistungen, welche unter dem Progressionsvorbehalt stehen. Bei dem übrigen zu versteuerndem Einkommen sollten Werbungskosten, Sonderausgaben etc. bereits berücksichtigt sein. Für die Richtigkeit der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden, kann am besten bereits vor Auszahlung der Abfindung ein Steuerberater um Rat gefragt werden.
Falls die einzubehaltene Lohnsteuer im Fall einer Abfindung berechnet werden soll, kann etwa ein Lohnsteuerrechner verwendet werden. Wird eine Abfindung an Arbeitnehmer gezahlt, so besteht gem §46 (2) Nr.5 EStG die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zu viel oder zu wenig bezahlte Lohnsteuer wird somit im Wege der Veranlagung wieder ausgeglichen. Schauen Sie hierzu auch auf die Webseite Lohnsteuer.name.
Hier finden Sie eine Online Berechnungsmöglichkeit und eine Afzählung von Steuergestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen.